Zur Unterstützung bei Ihren Verhandlungen
mit Ihrer Krankenversicherung haben wir einige ausführliche
Informationsmaterialien zusammengestellt. Aufgrund des Heilmittelwerbegesetzes
dürfen wir diese Informationen nur Fachkreisen zugänglich
machen. Gerne können wir aber diese Informationen gegen eine
Schutzgebühr Ihrem Arzt oder auch dem Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse
zusenden. Den Kostenbetrag von € 15, - bitte bei der Bestellung
als Verrechnungsscheck beifügen.
Aufgrund der guten Erfahrungen mit Krankenversicherern aus dem
Ausland haben wir in Bad Ems zusammen mit der Deutschen Gesellschaft
für Ayurveda ein Symposium für Führungskräfte
aus dem Gesundheitswesen, insbesondere für Krankenversicherer
und Krankenkassen organisiert, bei welchem unter anderem der Generaldirektor
der holländischen Krankenversicherung Geové das beeindruckende
Zahlenmaterial in Bezug auf die Kostendämpfung präsentierte.
Die Krankenversicherung Geové und auch die Öffentlichen
Krankenkassen Schweiz (ÖKK) bezahlen schon seit einiger Zeit
Kosten für ayurvedische Behandlungen.
Ayurvedische Therapieformen im Hufeland-Verzeichnis
Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist jetzt die Aufnahme
der ayurvedischen Therapieformen in das sogenannte Hufeland-Verzeichnis.
Durch eine Auflistung der ayurvedischen Strategieansätze im "Hufeland-Leistungsverzeichnis
für Therapie-Richtungen der Biologischen Medizin" erhalten
auch deutsche Krankenversicherungen eine neue Grundlage zur Kostenerstattung.
Die Hufeland-Gesellschaft ist ein Dachverband der deutschen Naturheilärzteverbände.
Neben dem Buch "Biologische Medizin" und dem "Hufeland
Journal" gibt die Gesellschaft das "Hufeland Leistungsverzeichnis" heraus.
In diesem Verzeichnis, das im März 1996 neu aufgelegt wurde,
finden sich Abrechnungsvorschläge für naturheilkundliche
Behandlungen. Besonders erfreulich ist, dass darin auch dem Ayurveda
ein komplettes Kapitel gewidmet ist. Ärzte finden hier konkrete
Abrechnungsvor-schläge für ihre Leistungen und private
Krankenversicherungen somit eine Beurteilungsgrundlage für
ihre Erstattungen.
Drei deutsche Krankenversicherungen haben die Erstattung der Rechnungen,
die nach dem Leistungsverzeichnis erstellt sind, bereits zugesagt.
Dort ist die Erstattung von Naturheilkunde und Ayurveda sogar schon
im Versicherungsvertrag enthalten. Ein Rechtsanspruch bei anderen
Versicherungen besteht bisher nicht. Man kann natürlich erwägen,
zu einer Versicherung zu wechseln, die Ayurveda erstattet. Für
gesetzlich Krankenversicherte ist nach wie vor der "Gute Wille" ihrer
Krankenkasse entscheidend.
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